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Notdienst außerhalb der Bürozeiten: 04471 00 00 01 Büro: Mo bis Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr
Muster Hausverwaltung
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Für Bewohner

Sie wohnen in einem Haus, das wir verwalten? Hier finden Sie den Notdienst, melden einen Schaden und lesen Antworten auf häufige Anliegen.

Im Notfall

Ein Notfall ist alles, was nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, weil sonst Menschen gefährdet sind oder der Schaden schnell größer wird. Alles andere melden Sie bitte über das Formular.

Notdienst der Verwaltung 04471 00 00 01

Abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Feuer, Verletzte, Gasgeruch 112

Bei Gefahr für Menschen immer zuerst den Notruf wählen.

  • Wasserrohrbruch, Wasser aus der DeckeWenn möglich den Haupthahn schließen, dann den Notdienst anrufen.
  • Heizung im ganzen Haus ausBei Frost sofort anrufen. Einzelne kalte Heizkörper über das Formular melden.
  • Kein Strom im HausErst die Sicherungen prüfen und fragen, ob Nachbarn betroffen sind.
  • Haustür schließt nichtDas Haus steht offen: Notdienst anrufen.
  • Sturmschaden am DachAbstand halten, nichts selbst sichern, Notdienst anrufen.
  • GasgeruchKeine Schalter betätigen, Haus verlassen, von draußen 112 oder den Gas-Notruf des Netzbetreibers wählen.

Schaden melden

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller kommt der passende Handwerker. Fotos helfen sehr.

  • Wo genau ist der Schaden?
  • Seit wann besteht er?
  • Wann sind Sie für den Handwerker erreichbar?
Art des Schadens *
Bitte beschreiben Sie den Schaden kurz.
Bitte geben Sie Straße und Ort an.
Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an.
Bitte prüfen Sie die E-Mail-Adresse.
Keine Datei ausgewählt. Bis zu 3 Fotos, zusammen höchstens 8 MB.

Bei echten Notfällen rufen Sie bitte zusätzlich den Notdienst an: 04471 00 00 01. Das Formular lesen wir zu den Bürozeiten.

Felder mit * sind Pflicht. Ihre Angaben nutzen wir nur für diese Meldung, mehr in der Datenschutzerklärung.

Häufige Anliegen

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Das Büro hilft weiter: 04471 00 00 00.

Schlüssel verloren

Melden Sie den Verlust bitte sofort im Büro. Bei einer Schließanlage gibt es Nachschlüssel nur mit unserer Freigabe. Ob ein Zylinder getauscht werden muss und wer die Kosten trägt, klären wir im Einzelfall.

Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Schreiben Sie uns mit Ihrer Anschrift und der Abrechnung, um die es geht. Gern vereinbaren wir einen Termin, an dem Sie die Belege einsehen können.

Einwände gegen eine Abrechnung müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Erhalt mitteilen.

§ 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch

Umzug und Kündigung

Die Kündigung einer Wohnung braucht die Schriftform, also ein Schreiben mit Ihrer Unterschrift. Eine E-Mail reicht nicht. Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist in der Regel knapp drei Monate. Den Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren wir mit Ihnen.

§ 568 und § 573c Bürgerliches Gesetzbuch

Zählerstände mitteilen

Wenn wir Sie um Zählerstände bitten, antworten Sie einfach auf unser Schreiben. Ein Foto vom Zähler, auf dem Stand und Zählernummer lesbar sind, ist der sicherste Weg.

Lärm oder Streit im Haus

Sprechen Sie Ihre Nachbarn zuerst selbst an, das löst die meisten Fälle. Hilft das nicht, schreiben Sie uns mit Datum und Uhrzeit der Störungen. Die Hausordnung gilt für alle im Haus.