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Notdienst außerhalb der Bürozeiten: 04471 00 00 01 Büro: Mo bis Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr
Muster Hausverwaltung

Hausverwaltung im Oldenburger Münsterland

Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften, Miethäuser, vermietete Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Für Eigentümer mit klaren Abläufen, für Bewohner mit einem kurzen Weg, wenn etwas kaputt ist.

Büro: Mo bis Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr, Telefon 04471 00 00 00. Notdienst: 04471 00 00 01

Mehrfamilienhaus aus rotem Klinker mit Balkonen und bepflanztem Vorgarten

Sie besitzen eine Immobilie

Sie suchen eine Verwaltung für Ihre Gemeinschaft oder Ihr Mietobjekt, oder Sie möchten wechseln.

Sie wohnen in einem Haus, das wir verwalten

Ob tropfender Wasserhahn oder ausgefallene Heizung: Hier melden Sie Schäden und finden den Notdienst.

Was wir für Sie verwalten

Vier Verwaltungsarten, ein Büro in der Region. Welche zu Ihrer Immobilie passt, klären wir im ersten Gespräch.

WEG-Verwaltung

Für Wohnungseigentümergemeinschaften

Wir kümmern uns um das gemeinschaftliche Eigentum und setzen um, was die Eigentümer beschließen. Von der Hausgeldabrechnung bis zur Dachsanierung.

Mehr zur WEG-Verwaltung
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Eigentümerversammlung und Beschluss-Sammlung
  • Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Mietverwaltung

Für Miethäuser und Wohnanlagen

Wir übernehmen den Alltag zwischen Ihnen und Ihren Mietern: Mieten, Abrechnungen, Reparaturen und Mieterwechsel.

Mehr zur Mietverwaltung
  • Mieteingang und Mahnwesen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Wohnungsübergabe und Neuvermietung

Sondereigentums­verwaltung

Für vermietete Eigentumswohnungen

Ihre Wohnung liegt in einer Gemeinschaft, die schon verwaltet wird? Dann betreuen wir Ihre Wohnung und das Mietverhältnis.

Mehr zur Sondereigentumsverwaltung
  • Mieterbetreuung und Mieteingang
  • Betriebskosten für Ihre Wohnung
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung

Gewerbeverwaltung

Für Büros, Praxen und Ladenlokale

Gewerbemietverträge folgen eigenen Regeln, die Verwaltung auch: andere Nebenkosten, Wertsicherung, mehr Technik.

Mehr zur Gewerbeverwaltung
  • Gewerbemieten und Nebenkosten
  • Indexmieten im Blick
  • Wartung und technische Betreuung

Verwalter wechseln, ohne Lücke

Unzufrieden mit der bisherigen Verwaltung? Ein Wechsel braucht einen Beschluss und eine saubere Übergabe. Beides bereiten wir mit Ihnen vor.

§ 26 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz

Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

  1. Erstgespräch

    Wir lernen Ihr Objekt kennen: Größe, Zustand, offene Themen und die Fristen aus dem bisherigen Vertrag.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und Kosten, passend als Vorlage für die Versammlung.

  3. Beschluss

    Die Eigentümer berufen die bisherige Verwaltung ab und bestellen uns. Die Beschlussvorlage bereiten wir auf Wunsch vor.

  4. Übergabe

    Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Verträge und stellen uns allen Eigentümern und Bewohnern vor.

Welche Unterlagen bei der Übergabe wichtig sind

Niederdeutsches Hallenhaus aus rotem Klinker und Fachwerk unter blauem Himmel

Zu Hause im Oldenburger Münsterland

Kurze Wege sind in der Verwaltung kein Luxus. Wer die Häuser kennt und die Handwerker vor Ort, entscheidet schneller, wenn es darauf ankommt. Wir verwalten in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta.

Landkreis Cloppenburg

Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Emstek, Essen (Oldenburg), Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen, Saterland

Landkreis Vechta

Bakum, Damme, Dinklage, Goldenstedt, Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Vechta, Visbek

Wasser, Heizung, Strom: Was tun im Notfall?

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unseren Notdienst. Bei Gefahr für Menschen rufen Sie zuerst die 112. Alles, was warten kann, melden Sie bequem über das Formular.

Notdienst 04471 00 00 01

Abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Während der Bürozeiten erreichen Sie uns unter 04471 00 00 00.

Häufige Fragen von Eigentümern

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Zum Kontakt

Wie lange wird ein WEG-Verwalter bestellt?

Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre. Danach ist eine erneute Bestellung möglich, dafür braucht es einen neuen Beschluss.

§ 26 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz

Können wir unsere bisherige Verwaltung vorzeitig abberufen?

Ja, jederzeit per Beschluss der Eigentümer. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

§ 26 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Der Verwalter muss sie mindestens einmal im Jahr einberufen. Dort beschließen die Eigentümer unter anderem über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung, die der Verwalter vorbereitet.

§ 24 Absatz 1 und § 28 Wohnungseigentumsgesetz

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Kommt sie später, kann der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen. In der Mietverwaltung behalten wir diese Frist für Sie im Blick.

§ 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch

Was kostet die Verwaltung?

Das hängt von Größe, Zustand und Aufwand des Objekts ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem alle Leistungen und Kosten stehen.

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Schreiben Sie uns ein paar Eckdaten oder rufen Sie an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.